Bau­vor­ha­ben auf alten Siedlungsabfalldeponien

Der Druck zur Neu­nut­zung von Brach­flä­chen wird in Zukunft zuneh­men. Dies betrifft neben still­ge­leg­ten Indus­trie­stand­or­ten auch jene rund 5’000 Abla­ge­rungs­stand­or­te, wel­che sich in Bau­zo­nen befin­den.
Im Auf­trag des BAFU haben wir unser Wis­sen und unse­re Erfah­run­gen über alte Sied­lungs­ab­fall­de­po­nien zusam­men­ge­stellt; dies mit Bei­trä­gen ver­schie­de­ner Spezialisten.

In der Schweiz sind rund 16’000 Abla­ge­rungs­stand­or­te bekannt. Davon lie­gen rund 4’800 ganz oder teil­wei­se in Bau­zo­nen. Die Gra­fik zeigt die die­sen Alt­de­po­nien zuge­ord­ne­ten kom­mu­na­len Nut­zungs­zo­nen. Das Poten­ti­al für Neu­nut­zun­gen sol­cher Stand­or­te ist beträchtlich.


Mit dem Ver­ständ­nis der ablau­fen­den Pro­zes­se und den dar­aus abge­lei­te­ten tech­ni­schen Mass­nah­men kön­nen bei neu­en Nut­zun­gen auf alten Sied­lungs­ab­fall­de­po­nien Schä­den durch den Zer­fall von orga­ni­schem Mate­ri­al ver­mie­den wer­den. Wer­den sol­che Vor­ha­ben fach­ge­recht geplant und rea­li­siert, ver­schwin­den Vor­be­hal­te bezüg­lich gesund­heit­li­cher Risi­ken und tech­ni­scher Hin­der­nis­se. Gleich­zei­tig steigt die Rechts‑, Ter­min- und Kostensicherheit.